Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025
Bereich: Zusatzversorgung
Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 15. Oktober 2024 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2025 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.
Die dort genannten Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2025 sind nunmehr verbindlich, nachdem das Verordnungsverfahren abgeschlossen und die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 365 veröffentlicht worden ist. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 15. Oktober 2024 genannten Werten ergeben.