Fortsetzung der Versicherung
Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses können Sie schriftlich die Fortsetzung Ihrer Freiwilligen Versicherung beantragen. Da die Entgeltumwandlung für diesen Vertrag nicht mehr möglich ist, können Sie die Versicherung unter Nutzung der Riesterförderung oder wenn gewünscht, auch ohne Förderung, fortsetzen.
Für den Folgevertrag gelten die bis dahin gültigen Versicherungsbedingungen für zulagengeförderte oder ungeförderte Verträge.
Für die Beantragung der Fortsetzung Ihrer Freiwilligen Versicherung nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses verwenden Sie bitte den Antrag auf Fortführung der Freiwilligen Versicherung.