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Ende der Beschäftigung

Die Freiwillige Versicherung ruht mit dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses, da Sie die Freiwillige Versicherung im Rahmen der Betrieblichen Altersversorgung über ein Mitglied (Arbeitgeber) der Rheinischen Zusatzversorgungskasse abgeschlossen haben.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre freiwillige Versicherung unter den gleichen Konditionen fortzuführen. Beachten Sie hierzu unsere Informationen auf der Seite Fortsetzung der Versicherung.