Rentenarten
Sofern die Wartezeit erfüllt ist, gewährt die Rheinische Zusatzversorgung ihren Versicherten folgende Rentenarten:
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Altersrente, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung ein Anspruch auf Altersrente als Vollrente besteht.
Wenn Ihnen Ihr Gesundheitszustand nur noch eine eingeschränkte oder gar keine Berufstätigkeit mehr erlaubt, können Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.
Nach dem Tod der versicherten Person beziehungsweise der Rentenempfängerin oder des Rentenempfängers wird eine Rente an Hinterbliebene gezahlt.