Ruhestand
Treten Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand, erhalten sie anstelle ihrer Besoldung nunmehr eine Versorgung. Die Mitglieder der Rheinischen Versorgungskassen beantragen möglichst einige Monate vorher bei diesen die Übernahme des Ruhegehalts, so dass der Geschäftsbereich Beamtenversorgung die Bezüge berechnen und zahlbar machen kann.
Fragen zum Festsetzungsbescheid, zu späteren Veränderungsmitteilungen z. B. aufgrund von Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sowie zu Kürzungen und Sonstigem beantworten dann die in den Mitteilungen benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Versorgungskassen.