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Höhe

Die Rente aus der Freiwilligen Versicherung wird aus den bis zum Rentenbeginn eingezahlten Beiträgen berechnet.

Sie erhalten in jedem Jahr eine Anwartschaftsmitteilung über die

  • im Vorjahr vom Arbeitgeber gemeldeten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aus der Pflichtversicherung,
  • im Vorjahr eingezahlten Beiträge zur Freiwilligen Versicherung,
  • Versorgungspunkte aus den Entgelten und Beiträgen sowie
  • die Höhe der aktuellen Rentenanwartschaft.

Für die bis zum Rentenbeginn noch gemeldeten Entgelte und eingezahlten Beiträge erhöhen sich Ihre Versorgungspunkte und entsprechend Ihre Rentenanwartschaft.

Ihre Rentenleistung wird entsprechend den für Ihren Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gekürzt, wenn Sie

  • die Rentenleistungen vor Beginn der Regelaltersrente in Anspruch nehmen (AVB Tarif 2002); die Kürzung entspricht in der Regel der Kürzung der gesetzlichen Rente.
  • die Rentenleistungen vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen (AVB Tarif 2010); die Kürzung beträgt 0,5 % je Monat.
  • die Rentenleistungen vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen (AVB Tarif 2017); die Kürzung beträgt 0,4 % je Monat.

Ihre Rentenleistung wird entsprechend den für Ihren Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erhöht, wenn Sie

  • die Rentenleistungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen (AVB Tarif 2010); die Erhöhung beträgt 0,5 % je Monat.
  • die Rentenleistungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen (AVB Tarif 2017); die Erhöhung beträgt 0,4 % ja Monat.

Die laufende Rente wird jährlich zum 1. Juli durch Erhöhung des Rentenbetrags um 1 % angepasst.