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Beitragshöhe

Grundlage für die Berechnung Ihres Mindesteigenbeitrags ist der sogenannte optimale Beitrag. Dieser hat seit dem Jahr 2008 eine Höhe von 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts (RV-Brutto) des Vorjahres.

Das RV-Brutto wird Ihnen in der Regel im März des Folgejahres von Ihrer Gehaltsabrechnungsstelle mitgeteilt.

Wenn Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr Ihren optimalen Gesamtbeitrag berechnen möchten, können Sie auch den von Ihrem Arbeitgeber in der letzten (Dezember-) Gehaltsabrechnung angegebenen Betrag berücksichtigen.

Bei mehreren Arbeitsverhältnissen im Vorjahr sind die entsprechenden Werte zu addieren.

Für voll erwerbsgeminderte Personen ist die Bruttorente aus der Deutschen Rentenversicherung des Vorjahres maßgebend für die Berechnung des optimalen Gesamtbeitrags.

Sie können die vollen staatlichen Zulagen erhalten, wenn Sie den sogenannten Mindesteigenbeitrag zahlen. Dieser wird ermittelt, indem Sie von dem optimalen Gesamtbeitrag die Ihnen zustehenden Zulagen abziehen. Der zu zahlende Beitrag muss hierbei jedoch mindestens 60 Euro im Jahr betragen.

Höchstbeitrag

Seit dem Jahr 2008 beträgt der förderfähige Höchstbeitrag 2.100 Euro. Von diesem Beitrag können Sie die möglichen Zulagen abziehen. Steht Ihnen z. B. nur die eigene Zulage von 175 Euro zu, zahlen Sie als maximal förderfähigen Beitrag also 1.925 Euro.

Zahlungen unterhalb des Mindesteigenbeitrags

Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag, werden Zulagen und steuerliche Förderung anteilig gekürzt. Wenn Sie zum Beispiel statt des Mindesteigenbeitrags nur den halben Beitrag zahlen, werden auch die Zulagen halbiert und Sie erhalten entsprechend geringere Steuererstattungen.

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot auf Basis des Mindesteigenbeitrags einschließlich Zulagen und steuerlicher Förderung.

Sie können ein Angebot anfordern oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.

Zuordnung der Zulagen

Es ist erst im Folgejahr erforderlich, auf dem Antrag auf Altersvorsorgezulage endgültig anzugeben, ob Sie zusätzlich zu Ihrer eigenen Zulage noch weitere Zulagen beantragen (Zulage für Ehepartner und/oder Kinderzulagen) und in welchen Vertrag diese gezahlt werden sollen.

Sie müssen aber bereits im laufenden Jahr für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags die entsprechenden Festlegungen treffen, da Sie ansonsten nicht die volle staatliche Förderung erhalten können.

Berechnungsvordruck und Beispiele

Hier können Sie den für Sie optimalen Beitrag selbst errechnen:

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Hier finden Sie Beispiele zur Errechnung Ihres persönlichen Beitrags, um die vollen Zulagen erhalten zu können: