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Nutzungsbedingungen RVK-Beihilfe-App

1. Keine Änderung in den persönlichen Verhältnissen

Mit der Verwendung der RVK-Beihilfe-App versichert der Nutzer, die RVK-Beihilfe-App ausschließlich zur Belegeinreichung und nur dann zu nutzen, wenn sich im Vergleich zum letzten Antrag keine Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben haben. Die Nutzung der RVK-Beihilfe-App ersetzt insoweit die Nutzung des Kurzantrags der RVK.

2. Beschränkung der RVK-Beihilfe-App-Nutzung

Die RVK-Beihilfe-App darf nicht genutzt werden
  • Bei Beantragung von Abschlagszahlungen
  • Bei Erstattung von Pflegeaufwendungen (hier benötigen wir die „Anlage Pflege“, die Sie bitte mit einem Papierantrag einreichen)
  • Bei Dienstunfällen und sonstigen Unfällen (hier benötigen wir die „Anlage Unfall“, die Sie bitte mit einem Papierantrag einreichen)
  • Bei Erstattung von Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind (hier benötigen wir die „Anlage Ausland“, die Sie bitte mit einem Papierantrag einreichen)
  • Bei Bestehen vorrangiger Ansprüche auf Leistungen im Krankheitsfall nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. gesetzliche Unfallversicherung, Bundes­entschädigungs­gesetz, Bundes­versorgungs­gesetz)
  • Bei der Geltendmachung des Geburtszuschusses
  • Zur Einreichung von Heil- und Kostenplänen und sonstigen Anfragen
  • Zur Erhebung von Widersprüchen und anderer Einwendungen
  • Wenn bei uns gleichzeitig mehrere Bank­ver­bindungen zu Ihren Beihilfeangelegenheiten gespeichert sind
  • Bei privatversicherten Tarifbeschäftigten mit Ansprüchen nach dem Beihilferecht NRW (hier benötigen wir die „Anlage Beitragszuschuss TB NRW“, die Sie bitte mit einem Papierantrag einreichen)
Mit der Nutzung der RVK-Beihilfe-App versichert der Nutzer, dass er die vorstehenden Beschränkungen beachtet hat und auch keine Anfrage sonstiger Art mit Hilfe der RVK-Beihilfe-App gestellt wird.

3. Erklärung des Nutzers

Ebenso wird mit der Nutzung der RVK-Beihilfe-App zugleich versichert, dass es gegenüber dem letzten Beihilfeantrag, den der Nutzer oder eine bevoll­mächtigte Person in seinem Namen bei den RVK gestellt hat, keine Änderungen in den Daten des Beihilfeberechtigten und ggf. der berück­sichtigungs­fähigen Angehörigen gegeben hat. Weiterhin erklärt der Nutzer, dass ihm bekannt ist, dass er die nacht­rägliche Änderung von Daten sowie nachträgliche Preisermäßigungen oder Preisnachlässe sofort den RVK anzuzeigen sind. Außerdem versichert er, mit diesem Beihilfeantrag keine Aufwendungen für Tätigkeiten geltend zu machen, die von nahen Angehörigen der behandelten Person durchgeführt worden sind und dass er für die geltend gemachten Aufwendungen eine Beihilfe bisher nicht beantragt hat.

Datenschutz und Datensicherheit
Die gesamte Kommunikation über die RVK-Beihilfe-App mit den RVK ist mit einem sicheren Ver­schlüsselungs­ver­fahren abgesichert.
Um Risiken wie den Missbrauch durch Dritte – z. B. durch Diebstahl oder Verlust des Smartphones oder sonstiger Geräte, mit denen die RVK-Beihilfe-App genutzt wird – einzuschränken, empfehlen wir,
  • die Geräte mit einer Code-Sperre oder einem sicheren Passwort zu schützen,
  • die RVK-Beihilfe-App mit einem sicheren Passwort zu schützen,
  • Datensicherungen stets zu verschlüsseln,
  • bei der Eingabe der Daten zur Registrierung darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden,
  • die fotografierten Belege nach der Abrechnung zu löschen.
Die Datenspeicherung auf dem Endgerät erfolgt auf eigene Gefahr. Die RVK übernehmen hierfür keine Haftung.
Ein von Ihnen vergebenes Passwort kann durch die RVK nicht eingesehen werden. Daher kann es von hier aus auch nicht verändert oder bei Verlust mitgeteilt oder zurückgesetzt werden. Die App muss in diesem Fall neu installiert werden. Die gespeicherten Daten gehen verloren.

1. Verantwortliche

Rheinische Versorgungskassen (RVK)
Frau Sigrid Andres
Telefon: (0221) 8273-0
Mindener Straße 2, 50679 Köln, Deutschland
E-Mail: info@versorgungskassen.de


2. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Zweck ist die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags für Festsetzung und Auszahlung von Beihilfen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder aufgrund tarifvertraglicher bzw. arbeitsvertraglicher Regelungen.

3. Personenbezogene Daten

Zugangsdaten:
Vorname, Name, Geburtsdatum und Geschäfts­partner­nummer werden im Rahmen der Anmeldung für die Authentifizierung genutzt. Diese Daten des Nutzers werden lokal im verschlüsselten App-Bereich und auf den Servern der kvw (siehe Punkt 4) gespeichert. Die Daten auf den Servern werden regelmäßig mit den Daten der bei den RVK als beihilfeberechtigte geführten Personen abgeglichen und aktualisiert.

Identifikationsdaten:

Merkmale zur Identifikation des Nutzers (User ID und App ID).
Zeitpunkte der Interaktion mit dem Server (z.B. Zeitpunkt Belegeinreichung)
Starten der RVK-Beihilfe-App (Relevant zur Übertragung inhaltlicher Updates).
Diese Daten werden, solange sie für den Betrieb der RVK-Beihilfe-App notwendig sind, gespeichert.

Beleg- und Antragsdaten:

Postanschrift:

Die fotografierten Belege (Zugriffsberechtigung auf die Kamera erforderlich) werden an die RVK übermittelt und im Rahmen der rechtlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet. Es werden nur die Daten vom Beleg gespeichert, die für die Abrechnung und Gewährung der Beihilfe relevant sind. Es erfolgt eine Rückmeldung an die RVK-Beihilfe-App, wenn die Belege zugestellt wurden.

4. Empfänger der Daten

Die RVK haben IBM Deutschland und die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) als Dienst­leister für die Bereitstellung und den Betrieb der RVK-Beihilfe-App beauftragt. Empfänger der Daten sind die RVK.

5. Speicherdauer der personenbezogenen Daten

Die Löschfristen für die Personalaktendaten über Beihilfe richten sich nach den jeweiligen Landes­beamten­gesetzen oder dem Bundes­beamten­gesetz:
  • NRW - § 90 Abs. 2 LBG NRW
  • RP     - § 96 Abs. 2 LBG RP
  • Bund - § 113 Abs. 2 BBG

6. Betroffenenrechte

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechte:
Auskunftsrecht der betroffenen Person (Artikel 15 EU-DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 EU-DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 EU-DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 EU-DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 EU-DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 EU-DSGVO)

7. Widerruf der Einwilligungserklärung

Ein Widerruf der Einwilligungserklärung ist jederzeit mit dem Löschen der RVK-Beihilfe-App möglich. Die Recht­mäßigkeit der Verarbeitung der Personen­bezogenen Daten bis zum Widerruf wird hierbei nicht berührt.

8. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Es besteht die Möglichkeit, bei der Landes­beauf­tragten für Datenschutz und Informations­freiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) eine Beschwerde einzulegen.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Internet: www.ldi.nrw.de


9. Einsatz von Crashlytics

Crashlytics (https://try.crashlytics.com, Sitz in den USA) ist ein Werkzeug zur Versendung und Sammlung von Fehlerberichten aus Apps. Die Verwendung solcher Werkzeuge ist State-of-the-Art in der App-Technologie für die permanente Pflege und Qualitäts­sicherung von Apps, da sie für die Entwickler die einzige (systematische) Möglichkeit darstellt, technische Informationen zu Fehlern zu erhalten, die im dauerhaften Betrieb der Apps auftreten. Die gesammelten Informationen sind technischer Natur und richten sich ausschließlich an die Entwickler, um diesen Fehleranalysen zu erlauben. Ein Rückschluss auf einzelne Nutzer ist dabei nicht möglich.

Crashlytics sammelt während des Betriebs der RVK-Beihilfe-App im Hintergrund technische Informationen zum Programmablauf in der RVK-Beihilfe-App. Diese Informationen werden als Textdateien im Speicher­bereich der RVK-Beihilfe-App (App-Container) auf dem Gerät abgelegt. Dabei ist sichergestellt, dass alte Informationen auch immer wieder gelöscht werden, so dass immer nur minimaler Speicherplatz belegt wird. Kommt es zu einem Absturz der RVK-Beihilfe-App auf Grund eines Fehlers, so generiert Crashlytics auf der Basis dieser Textdateien beim nächsten Start der RVK-Beihilfe-App einen Fehlerbericht. Beim nächsten Programmstart werden Sie gefragt, ob der Bericht versendet werden soll. Der Fehlerbericht wird nach Ihrer Freigabe über Crashlytics den Entwicklern zur Verfügung gestellt, die anhand dieser Informationen den Fehler analysieren können.
Ein Fehlerbericht besteht aus einem Stacktrace sowie einigen weiteren Informationen. Ein Stacktrace beschreibt die Folge von Befehlsaufrufen im App-Code, anhand derer ein Entwickler erkennen kann, an welcher Stelle im App-Code der Fehler aufgetreten ist.
Ein Fehlerbericht enthält Informationen zu dem Gerät und seinen Rahmenbedingungen, z.B.
  • Gerätehersteller
  • Gerätetyp
  • belegter Speicher / freier Speicher (zum Zeitpunkt des Absturzes)
  • Version des OS (Operating System, d.h. iOS bei Apple bzw. Android bei Google)
Die Privacy Policy von Crashlytics stellt sicher, dass keine Informationen übertragen werden, die eine persönliche Identifizierung des App-Nutzers ermöglichen. Sie kann unter https://try.crashlytics.com/terms/privacy-policy.pdf eingesehen und heruntergeladen werden.

10. Weitere Informationen zum Datenschutz bei den RVK

Bei Fragen zum Datenschutz bzw. Datensicherheit können Sie sich auch an den Beauftragten für Datenschutz, Informationsfreiheit und IT-Sicherheit der RVK (Herrn Dirk Erdmann, Mindener Straße 2, 50679 Köln) wenden.
Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren damit verbundenen Rechten entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite unter https://www.versorgungskassen.de/datenschutz.html.
Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Hinweise auch gerne per Post zu.