Beitragshöhe
Die Mindest- bzw. Höchstbeiträge, die Sie umwandeln können, sind vom Gesetzgeber vorgegeben und werden jährlich angepasst.
Steuer- und sozialversicherungsfrei:
gesetzlicher Mindestbeitrag 2025 Steuerfreier Höchstbeitrag 2025 Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag 2025 |
jährlich jährlich jährlich |
280,88 Euro 7.728,00 Euro* 3.864,00 Euro |
Der gesetzliche Mindestbeitrag basiert auf dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Der steuerfreie Höchstbetrag basiert auf § 3 Nr. 63 EStG und ist mit 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt.
*Wurde vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag rechtmäßig nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert, vermindert sich der Höchstbeitrag um die tatsächlich pauschal besteuerten Beiträge.
Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag basiert auf § 3 Nr. 63 EStG und ist mit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt.