Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Beitragshöhe

Die Mindest- bzw. Höchstbeiträge, die Sie umwandeln können, sind vom Gesetzgeber vorgegeben und werden jährlich angepasst.

Steuer- und sozialversicherungsfrei:

gesetzlicher Mindestbeitrag 2022

Steuerfreier Höchstbeitrag 2022

Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag 2022
jährlich

jährlich

jährlich
246,75 Euro

6.768,00 Euro*

3.384,00 Euro


Der gesetzliche Mindestbeitrag basiert auf dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Der steuerfreie Höchstbetrag basiert auf § 3 Nr. 63 EStG und ist mit 8 % der Bei­trags­bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt.

*Wurde vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag rechtmäßig nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert, vermindert sich der Höchstbeitrag um die tatsächlich pauschal besteuerten Beiträge.

Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag basiert auf § 3 Nr. 63 EStG und ist mit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt.