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Aktiver Dienst

Sollten Sie eine Versorgungsauskunft von den Rheinischen Versorgungskassen (RVK) benötigen, beantragen Sie diese bitte bei der Personalabteilung Ihrer Dienstbehörde. Die Versorgungsauskunft wird dabei nur bei einem berechtigten Interesse der Beamt*innen erteilt. Hierzu zählen insbesondere

  • die Vollendung des 55. Lebensjahres,
  • eine schwere Erkrankung, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt oder
  • der Ablauf von Wahlzeiten.

Bitte beachten Sie, dass Versorgungsauskünfte generell nur für beamtenversorgungsberechtigte Mitarbeiter*innen der Mitgliedsverwaltungen der RVK erstellt werden.

Mehr Info: Dienstzeiten