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Wechsel der Förderwege

Bei uns können Sie jederzeit kostenlos zwischen den beiden Förderwegen Riesterförderung und Entgeltumwandlung wechseln. Sie können aber auch die Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Sie sollten regelmäßig überprüfen, welcher Förderweg für Sie der Günstigste ist. Ein Wechsel könnte für Sie besonders dann sinnvoll sein, wenn folgende Änderungen eintreten:

  • Änderung des Familienstands
  • Geburt eines Kindes
  • Wegfall des Kindergeldanspruchs
  • Änderungen der Einkommensverhältnisse
  • Änderung der Rechtslage

Nähere Informationen über die Auswirkungen der Änderungen erhalten Sie telefonisch über unseren Kundenservice +49 221 8273-4004.

Verfahren

Über Ihren Arbeitgeber stellen Sie einen Antrag für den neuen Förderweg und beantragen damit schriftlich für Ihren bisherigen Vertrag die beitragsfreie Versicherung.

In diesem Fall gelten die bisherigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen weiter.

Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind. Ihr Arbeitgeber wird uns über die Beitragsfreistellung sowie den Förderwegwechsel informieren.