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Bearbeitungsstand

Die Beihilfeanträge unterscheiden sich durch die Art der geltend gemachten Leistungsarten, den Umfang der eingereichten Belege aber auch die Höhe der geltend gemachten Aufwendungen. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich nach Eingangsdatum. Eine individuelle Aussage zur Bearbeitungsdauer ist an dieser Stelle nicht möglich.

Soweit die Bearbeitung nicht innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Eingang bei uns erfolgen kann und die Antragssumme mindestens 200 € beträgt, senden wir Ihnen eine Zwischennachricht zu. Hierüber erhalten Sie dann die Möglichkeit bei Bedarf einen Abschlag anfordern zu können.