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Auszahlung

Die Rente wird grundsätzlich monatlich im Voraus auf ein Girokonto innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gezahlt.

Ihr Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union berechtigt die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)

  • Rentenzahlungen von der Benennung einer inländischen empfangsbevollmächtigten Person oder eines auf Ihren Namen laufenden inländischen Kontos abhängig zu machen;
  • Leistungen für das laufende Kalenderjahr in einem Betrag im Dezember auszuzahlen.

Die Kosten der Überweisung, mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift auf Ihrem eigenen Konto, trägt die RZVK.

Überweisungen auf ein Konto außerhalb Deutschlands sind nur dann kostenlos, wenn Sie der RZVK die

  • Internationale Konto-Nr. (International Bank Account Number - IBAN) und
  • Internationale Bankleitzahl (Business Identifier Code - BIC)

mitgeteilt haben.