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Nachrichten

Im Vorgriff auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses für die Versorgungsempfänger*innen des Landes Rheinland-Pfalz wird die Auszahlung des sogenannten „Inflationsausgleichs“ zusammen mit den Bezügen für März 2024 erfolgen.

Im Vorgriff auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Landes NRW wird die Auszahlung des sogenannten „Inflationsausgleichs“ zusammen mit den Bezügen für Februar 2024 erfolgen.

Wie das Ministerium der Finanzen am 12. Dezember 2023 mitgeteilt hat, soll das Tarifergebnis im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder wirkungsgleich auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in NRW übertragen werden.

Die im Tarifvertrag der Angestellten des Bundes und der Kommunen (TVöD) getroffenen Regelungen zur Erhöhung der Entgelte sowie zur Zahlung eines sog. Inflationsausgleichs sind bislang lediglich für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übernommen worden.

Die Auszahlung der einmaligen und steuerpflichtigen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erfolgt Ende Dezember 2022 zusammen mit den Versorgungsbezügen für den Monat Januar 2023.