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Nachrichten

Die Auszahlung der einmaligen und steuerpflichtigen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erfolgt Ende Dezember 2022 zusammen mit den Versorgungsbezügen für den Monat Januar 2023.

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 25. März 2022 wurde das Landesbesoldungsgesetz NRW geändert.

Das im August vorgelegte und vom Kabinett beschlossene sogenannte „Entlastungspaket 3“ der Bundesregierung sieht auch eine Auszahlung der Energiepreispauschale an Rentner*innen vor, wobei der Bund die geplante Auszahlung auch für die Versorgungsempfänger*innen des Bundes vorgesehen hat.

Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 (unter anderem wurde der Grundfreibetrag angehoben) ist es zu einer rückwirkenden Änderung des Lohnsteuerabzugs ab 1. Januar 2022 gekommen.