Dienstunfallfürsorge
Erleidet eine Beamtin bzw. ein Beamter einen Dienstunfall, ist dieser beim Dienstherrn zeitnah zu melden, um die erforderlichen Feststellungen möglichst rasch treffen zu können.
Erleidet eine Beamtin bzw. ein Beamter einen Dienstunfall, ist dieser beim Dienstherrn zeitnah zu melden, um die erforderlichen Feststellungen möglichst rasch treffen zu können.