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Kindergeld

Wechsel der Zuständigkeit bzgl. der Zahlung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)

Die Zuständigkeit der Landesfamilienkasse der Rheinischen Versorgungskassen für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld hat seit dem 1.Januar 2021 in die Zuständigkeit zur Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) gewechselt.

Die Kindergeldfälle wurden elektronisch an die Familienkasse der BA übergeben. Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Landesfamilienkasse erfolgte letztmalig für den Monat Dezember 2020.

Ab dem 01.01.2021 werden die Kindergeldberechtigten durch die zuständige Familienkasse der BA betreut. Die Aufnahme der Kindergeldzahlung erfolgt ab dem Monat Januar 2021. Bereits eingereichte Nachweise und Unterlagen müssen nicht nochmals bei der Familienkasse der BA eingereicht werden.

Die Auszahlungstermine sind abhängig von der letzten Ziffer (Endziffer) der Kindergeldnummer bei der BA. Die Überweisung erfolgt auf das bisher bekannte Konto.

Die Kindergeldberechtigten erhalten von der Familienkasse der BA weitere umfassende Informationen, insbesondere über die zuständige regionale Familienkasse, die Auszahlungstermine, sowie ihre künftigen Ansprechpersonen für alle Fragen zum Kindergeld.

Informationen zum Kindergeld bei der BA sind im Internet unter www.familienkasse.de zusammengefasst.

Über die kindergeldabhängigen Versorgungs-, Besoldungs-, und Entgeltbestandteile entscheidet der Dienstherr/Arbeitgeber weiterhin eigenständig. Änderungen in den Verhältnissen, insbesondere Beginn und Ende eines Kindergeldanspruchs, sind daher immer der für die Bezüge zuständigen Stelle mitzuteilen.

Kindergeldberechtigte die einen Vertrag über eine „Riester-Rente“ abgeschlossen haben, informieren bitte nach der Übergabe ihren Anbieter über den Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels zur Familienkasse der BA und die von der Familienkasse der BA vergebene neue Kindergeldnummer.