Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Vertragsabschluss

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber, der Mitglied bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) ist, beschäftigt sind, können Sie eine Freiwillige Versicherung bei der RZVK abschließen. Ruht Ihr Arbeitsverhältnis oder erhalten Sie aus sonstigen Gründen kein Entgelt vom Arbeitgeber, ist eine Entgeltumwandlung nicht möglich.

Eine Freiwillige Versicherung für Beamte ist bei der RZVK leider nicht möglich.

Antragsverfahren

Grundlage des Versicherungsverhältnisses sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Freiwillige Versicherung (Entgeltumwandlung oder Riesterförderung).

Sie unterzeichnen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber den Antrag auf Abschluss einer Freiwilligen Versicherung. Mit dem Eingang des Antrags bei der RZVK kommt das Versicherungsverhältnis zustande. Sie erhalten einen Versicherungsschein.

Nach jedem Beitragsjahr erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre erworbenen Anwartschaften aus der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung.

Vertragsbeginn

Die Versicherung beginnt mit dem Ersten des Monats, der im Antrag angegeben wurde, frühestens jedoch im Monat der Antragsstellung. Eine Nachzahlung für das aktuelle Beitragsjahr ist möglich.