Wiederaufnahme der Versicherung
Hatten Sie für einen Vertrag die beitragsfreie Versicherung beantragt, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung wieder aufnehmen. In diesem Fall gelten weiterhin die bisherigen Vertragsbedingungen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse ist.
Verfahren
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber per Vordruck mit, dass Sie den Vertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder bedienen möchten. Den Zeitpunkt sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind.
Ihr Arbeitgeber wird uns über die Wiederaufnahme der Beitragszahlungen informieren.
Verwenden Sie für die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber bitte den Vordruck Antrag auf Änderung meiner freiwilligen Versicherung.
Den Antrag können Sie direkt online ausfüllen oder bei uns unter der Telefonnummer +49 221 8273-4004 anfordern.