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Nachrichten

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 15. Oktober 2024 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2025 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 28. Oktober mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2023 beginnen.

Wir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2025 in einer Übersicht zusammengestellt.

Zum 1. Januar 2024 haben mehrere Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz geändert. Diese Änderung muss die Rheinische Zusatzversorgungskasse gemäß § 248 S. 3 SGB V zum 1. März 2024 umsetzen.

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 8. November 2023 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2024 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.