Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Sozialversicherungspflicht

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) erbringt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Versicherungsleistungen in Form der Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sind versicherungspflichtige Versorgungsbezüge im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV).

Pflichtversicherung in der KV/PV
Soweit Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, hat die RZVK gemäß § 255 SGB V die Beiträge direkt von der Rente einzubehalten und abzuführen.

Freiwillige Versicherung in der KV/PV
Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, zahlen Sie selbst die fälligen Beiträge. Die RZVK informiert Ihre KV/PV über die Höhe der Rente.

Die Höhe der Beitragssätze erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

Zu diesem Thema haben wir ein Merkblatt für Sie erstellt: