Sozialversicherungspflicht
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) erbringt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Versicherungsleistungen in Form der Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.
Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sind versicherungspflichtige Versorgungsbezüge im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV).
Pflichtversicherung in der KV/PV
Soweit Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, hat die RZVK gemäß § 255 SGB V die Beiträge direkt von der Rente einzubehalten und abzuführen.
Freiwillige Versicherung in der KV/PV
Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, zahlen Sie selbst die fälligen Beiträge. Die RZVK informiert Ihre KV/PV über die Höhe der Rente.
Die Höhe der Beitragssätze erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
Zu diesem Thema haben wir ein Merkblatt für Sie erstellt: