Mai 2024
Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Mai 2024
Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3 zu § 22 BVO Rheinland-Pfalz werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) zum 1. Mai 2024 erhöht.
Die neuen Regelungen gelten für alle Aufwendungen, die ab dem 1. Mai 2024 entstehen.
Die Änderungen finden sie hier.
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