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Mai 2024

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Mai 2024

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3 zu § 22 BVO Rheinland-Pfalz werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) zum 1. Mai 2024 erhöht.

Die neuen Regelungen gelten für alle Aufwendungen, die ab dem 1. Mai 2024 entstehen.

Die Änderungen finden sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter +49 221 8273-4476.