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Ruhestand

Eintritt in den Ruhestand NRW

Stand: April 2022

Personenkreis § 1 Absatz 1 BVO NRW

Diese Informationen richten sich an Beamtinnen und Beamte, die in absehbarer Zeit in den Ruhestand versetzt werden und an Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte mit Bezug von Ruhegehalt beziehungsweise an Witwen und Witwer mit Bezug von Witwen- bzw. Witwergeld. Für diesen Personenkreis besteht in der Regel ein Anspruch auf Versorgungsbezüge. Dieser muss über den Dienstherrn ermittelt werden.

Achtung:
Die Beihilfekasse erhält keine automatische Mitteilung über den Ruhestandsbeginn. Bitte verwenden Sie daher spätestens bei dem ersten Antrag auf Gewährung einer Beihilfe, in dem Sie Aufwendungen geltend machen, die nach dem Ruhestandsbeginn entstanden sind, den sogenannten Langantrag (ausführlicher Antrag), um über Ihren Ruhestandsbeginn zu informieren.

Bemessungssatz § 12 Absatz 1 BVO NRW

Der Bemessungssatz beträgt für den oben genannten Personenkreis 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Sofern sich der Bemessungssatz bei Eintritt in den Ruhestand von 50 % auf 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen ändert, prüfen Sie bitte, ob Ihr Krankenversicherungsschutz angepasst werden muss, damit Sie weiterhin beihilfenkonform versichert sind. Bei Anpassungen ist eine Kopie des geänderten Versicherungsnachweises der Beihilfefestsetzungsstelle vorzulegen.

Kostendämpfungspauschale

Gilt nicht für Aufwendungen, die ab dem 01.01.2022 entstehen.

Die Kostendämpfungspauschale berechnet sich für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte nach dem Ruhegehaltssatz, darf aber maximal 70 % der Beträge nach § 12a Absatz 1 BVO NRW der jeweiligen Besoldungsgruppen nicht übersteigen.

Stufe Besoldungsgruppen Betrag Höchstbetrag 70 %
(Ruhestandsbeamte)
1 A 7 bis A 11 150 Euro 105 Euro
2 A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, H 1 bis H 3, R 1, W 1 300 Euro 210 Euro
3 A 16, B 2, B 3, C 3, H 4, H 5, R 2, R 3, W 2, W 3 450 Euro 315 Euro
4 B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7 600 Euro 420 Euro
5 Höhere Besoldungsgruppen 750 Euro 525 Euro

Hinweis
Die Freistellungsphase während der Altersteilzeit gilt noch nicht als Ruhestand.

Versorgungsbezug bei Landesbeamtinnen und Landesbeamten § 13 Absatz 1 BVO NRW

Für diesen Personenkreis (ehemalige Lehrerinnen und Lehrer sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte) ist für Aufwendungen, die nach Eintritt in den Ruhestand entstehen, (Behandlungs- und Bezugsdaten sind maßgebend) ausschließlich die Beihilfestelle des Landesamts für Besoldung und Versorgung zuständig.

Postanschrift
LBV NRW
40192 Düsseldorf

Anschrift für Anträge, Belege und sonstigen Schriftverkehr mit Beihilfebezug
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold

Rechtliche Hinweise

Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfe geben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dieses Merkblatt nur eine begrenzte Übersicht der umfangreichen Bestimmungen geben kann. Rechtsansprüche können Sie hieraus nicht ableiten.

Kundenservice

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Herausgegeben von:

Rheinische Versorgungskassen
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