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Zusatzversorgung

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) ist seit 1939 kompetenter Partner der kommunalen Familie in allen Fragen der Zusatzversorgung.

Sie stellt für die Beschäftigten des kommunalen Bereichs die tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersversorgung sicher.

Die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung umfasst Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt im Umlage- oder im Kapitaldeckungsverfahren.

Neben der Betriebsrente aus der Pflichtversicherung bietet die RZVK den angeschlossenen Mitgliedern und deren Beschäftigten auch die Freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell der Pflichtversicherung an. Hierüber können staatliche Förderungen in Form der Bruttoentgeltumwandlung und der Riesterförderung in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung der Freiwilligen Versicherung erfolgt ausschließlich im Kapitaldeckungsverfahren.

Der folgende Erklärfilm gibt Ihnen einen kurzen Einblick in das Thema Zusatzversorgung.

 

Über den aktuellen Stand der erworbenen Rentenanwartschaften aus der Pflichtversicherung und einer möglicherweise zusätzlich abgeschlossenen Freiwilligen Versicherung erhalten die Versicherten der RZVK jährlich eine Anwartschaftsmitteilung. Daneben besteht die Möglichkeit, individuelle Rentenauskünfte einzuholen.