Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
Die im Tarifvertrag der Angestellten des Bundes und der Kommunen (TVöD) getroffenen Regelungen zur Erhöhung der Entgelte sowie zur Zahlung eines sog. Inflationsausgleichs sind bislang lediglich für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übernommen worden.