Angebote für Mitglieder
Seit 1997 bieten die Rheinischen Versorgungskassen ihren Mitgliedern aus der kommunalen Familie auch einen Komplettservice für die Bearbeitung der Beihilfen an.
Die Mitglieder haben so die Möglichkeit, sich vollständig von der komplexen Materie der Beihilfebearbeitung zu befreien.
Die Beihilfekasse übernimmt alle Aufgaben, die mit der Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Zusammenhang stehen. Dabei werden die Beihilfenrechte der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie des Bundes angewendet.
Alle Angaben rund um die Beihilfekasse werden auf unserer Internetseite ständig aktualisiert. Hier finden Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen und alle Vordrucke sowie zahlreiche Informationen zur Beihilfengewährung in den Beihilfenrechten der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie des Bundes.
Als Arbeitgeber aus dem Kreis der kommunalen Familie können Sie eine Mitgliedschaft bei den Rheinischen Versorgungskassen begründen bzw. eine bestehende Mitgliedschaft um den Aufgabenkreis der Beihilfekasse erweitern.
Wir informieren und beraten Sie gerne, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Mara Mellen
Abteilungsleitung
Telefon +49 221 8273-4671
mara.mellen@rvk-koeln.de