Änderung der Risikoabsicherung
Wenn Sie eine Freiwillige Versicherung abschließen, können Sie auf die Absicherung der Erwerbsminderung oder der Hinterbliebenen verzichten. Die Altersrente und der verbliebene Versicherungsschutz fallen entsprechend höher aus. Verzichten Sie auf beide Risikoabsicherungen wird die Altersrente für jeden Verzicht entsprechend erhöht.
Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt können mit Wirkung für die Zukunft ab dem 1. des Folgemonats, in dem der Antrag bei der Zusatzversorgungskasse eingegangen ist, vorgenommen werden. Für die vor dem Änderungszeitpunkt erworbenen Rentenansprüche bleibt es bei der bisherigen Risikoabsicherung und Rentenhöhe.
Durch die Änderung der Risikoabsicherung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Verfahren
Wenn die Beiträge durch Ihren Arbeitgeber überwiesen werden, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie die Risikoabsicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt ändern möchten.
Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind. Ihr Arbeitgeber wird uns über die Beitragsänderung informieren.
Wenn Sie Ihre Beiträge selbst einzahlen, teilen Sie uns mit, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt die Risikoabsicherung ändern möchten und ändern bei Ihrer Bank den Verwendungszweck in dem entsprechenden Dauerauftrag.
Verwenden Sie für die Mitteilung bitte folgenden Vordruck:
Den Antrag können Sie direkt online ausfüllen oder bei uns unter der Telefonnummer +49 221 8273-4004 anfordern.