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Veröffentlichungen

Festschriften

125 Jahre Tradition

Die Rheinischen Versorgungskassen feierten 2013 ihr 125-jähriges Bestehen: Am 01. April 1888 nahm in Düsseldorf die "Pensionskasse der Landbürgermeistereien und Landgemeinden der Rheinprovinz" ihre Arbeit auf. Sie war gesetzlich verpflichtet zur Zahlung der Pensionen und zum Ausgleich der Aufwendungen durch solidarische Finanzierung der Mitglieder. Bereits 1886 hatten die ersten Verhandlungen und Plenar-Kommissionssitzungen zum Entwurf einer Kreisordnung und damit der Errichtung einer Pensionskasse stattgefunden. Die Rheinischen Versorgungskassen als Rechtsnachfolger würdigten das Jubiläum mit einer Festschrift. Die historische Entwicklung wird in dieser Broschüre mit Faksimiles von Rechtsvorschriften sowie mit alten und neuen Fotos detailliert beschrieben.

75 Jahre Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes

Am 01. Juli 2014 konnte die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) auf ihr 75-jähriges Bestehen blicken. Aus diesem Anlass wurde mit der vorliegenden aktuellen Festschrift über die Gründung und seitherige Entwicklung dieser kommunalen Selbstverwaltungseinrichtung informiert.

Der Blick in die Historie schaut von der Gründung einer Sonderkasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände der Rheinprovinz 1939 zunächst zurück. Diese war nämlich der Abschluss einer langjährigen Entwicklung, die weit vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten begonnen hatte. Vorbild für die Gründung von kommunalen Zusatzversorgungskassen war die seit 1929 bestehende Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder, heute die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Auch schon vor deren Gründung gab es im öffentlichen Dienst Einrichtungen, die den Arbeitern im Rentenfall ein zusätzliches Ruhegeld zahlten.

Als die Zuständigkeiten jedoch ausgeweitet wurden und der Personalbedarf erheblich zunahm, wurden vermehrt Angestellte in den kommunalen Dienst eingestellt. Nur mit Beamten, wie dies in früheren Jahrzehnten üblich war, konnten die Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden. Seitdem bieten die kommunalen Arbeitgeber auch für die Angestellten, heute die Tarifbeschäftigten, attraktive Lösungen zur zusätzlichen Absicherung der Familien und Vorsorge für das Rentenalter.