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Datenschutzerklärung Beihilfe-App 2025

Datensicherheit

Die gesamte Kommunikation über die RVK Beihilfe-App mit den RVK ist mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren abgesichert.

Um Risiken wie den Missbrauch durch Dritte – z. B. durch Diebstahl oder Verlust des Smartphones oder sonstiger Geräte, mit denen die RVK Beihilfe-App genutzt wird – einzuschränken, empfehlen wir:

  • die Geräte mit einer Code-Sperre oder einem sicheren Passwort zu schützen,
  • die RVK Beihilfe-App mit einem sicheren Passwort zu schützen (anstelle eines Passworts können Sie auch die Touch-ID oder die Face-ID verwenden),
  • evtl. Datensicherungen stets zu verschlüsseln,
  • bei der Eingabe der Daten zur Registrierung darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden,
  • die fotografierten Belege ggfs. nach der Abrechnung zu löschen.

Die Datenspeicherung auf dem Endgerät erfolgt auf eigene Gefahr. Die RVK übernehmen hierfür keine Haftung.

Ein von Ihnen vergebenes Passwort kann durch die RVK nicht eingesehen werden. Daher kann es von hier aus auch nicht verändert oder bei Verlust mitgeteilt oder zurückgesetzt werden. Die App muss in diesem Fall neu installiert werden.

Im Rahmen der Installation der RVK Beihilfe-App ist eine Transaktionsnummer (TAN) erforderlich, die der Nutzerin oder dem Nutzer im Rahmen des Registrierungsprozesses automatisiert per Briefpost an die in der Beihilfekasse hinterlegte Anschrift zugeschickt wird.

1. Verantwortlicher Verarbeiter

Rheinische Versorgungskassen (RVK)
Frau Sigrid Andres
Mindener Straße 2, 50679 Köln
Telefon: (0221) 8273-0
E-Mail: info@versorgungskassen.de

2. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Zweck ist die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags für Festsetzung und Auszahlung von Beihilfen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder aufgrund tarifvertraglicher bzw. arbeitsvertraglicher Regelungen.

3. Verarbeitung personenbezogener Daten

3.1 Zugangsdaten

  • Vorname, Name,
  • Geburtsdatum und
  • Geschäftspartnernummer

werden im Rahmen der Anmeldung für die Authentifizierung genutzt. Diese Daten des/der Anwender*in werden lokal im verschlüsselten App-Bereich und auf den Servern der RVK (siehe Punkt 3.5) gespeichert. Die Daten auf den Servern werden regelmäßig mit den Daten der bei den RVK als beihilfeberechtigte geführten Personen abgeglichen und aktualisiert. Diese Daten des Nutzers werden im ISH der IBM gespeichert.

3.2 Identifikationsdaten

  • Merkmale zur Identifikation des/der Anwender*in (User ID, App ID und Passwort),
  • Zeitpunkte der Interaktion mit dem Server (z. B. Zeitpunkt Belegeinreichung),
  • Starten der RVK Beihilfe-App (relevant zur Übertragung inhaltlicher Updates).

Diese Daten werden, solange sie für den Betrieb der RVK Beihilfe-App notwendig sind, gespeichert.

3.3 Beleg- und Antragsdaten

Die fotografierten Belege (Zugriffsberechtigung auf die Kamera erforderlich) werden an die RVK übermittelt und im Rahmen der rechtlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet. Es werden nur die Daten vom Beleg gespeichert, die für die Abrechnung und Gewährung der Beihilfe relevant sind. Es erfolgt eine Rückmeldung an die RVK Beihilfe-App, wenn die Belege zugestellt wurden.

3.4 Beihilfebescheide und weitere Dokumente der RVK

Mit Ausnahme der förmlich zuzustellenden Bescheide (z. B. Widerspruchsbescheide) werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer der Beihilfe-App sämtliche Bescheide und Dokumente über die Beihilfe-App (dort im „Postfach“) und damit nicht mehr auf dem Postweg bekanntgegeben bzw. übermittelt. Die Nutzerin oder der Nutzer erhalten standardisiert zusätzlich eine Push-Benachrichtigung bei Bereitstellung eines Dokuments, deren Erhalt von den gemachten Einstellungen im Betriebssystem und in der App bei deren Installation abhängt.

3.5 Empfänger der Daten

Die RVK haben IBM Deutschland und ihr Betriebsrechenzentrum LVR-InfoKom als Dienstleister für die Bereitstellung und den Betrieb der RVK Beihilfe-App beauftragt. Empfänger der Daten sind ausschließlich die RVK sowie die Nutzerin oder der Nutzer der App (für Bescheide und weitere Dokumente im Postfach).

3.6 Speicherdauer der personenbezogenen Daten

Die Löschfristen für die Personalaktendaten über Beihilfe richten sich nach den jeweiligen Landesbeamtengesetzen oder dem Bundesbeamtengesetz:

  • Nordrhein-Westfalen: § 90 Abs. 2 LBG NRW
  • Rheinland-Pfalz: § 96 Abs. 2 LBG RP
  • Bund: § 113 Abs. 2 BBG

4. Betroffenenrechte

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht der betroffenen Person (Artikel 15 EU-DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 EU-DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 EU-DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 EU-DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 EU-DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 EU-DSGVO)

Die Geltendmachung der Betroffenenrechte ist den RVK gegenüber schriftlich zu erklären.

5. Widerruf der Einwilligungserklärung

Ein Widerruf der Einwilligungserklärung zur Nutzung der RVK Beihilfe-App ist jederzeit in Verbindung mit dem Löschen der RVK Beihilfe-App möglich. Der Widerruf ist gegenüber den RVK schriftlich zu erklären. Nach Eingang des Widerrufs kann der Account für die Antragstellung jederzeit von den RVK gesperrt werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird hierbei nicht berührt.

6. Datenverarbeitung in den App-Stores

Die App-Stores verarbeiten beim Besuch, bei Recherchen und Downloads technische und personenbezogene oder personenbeziehbare Daten der Nutzerin oder des Nutzers. Genaue Informationen hierzu bieten die Datenschutzerklärungen der App-Stores, die unter den nachfolgenden Links erreichbar sind:

7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Es besteht die Möglichkeit, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) eine Beschwerde einzulegen.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Internet: www.ldi.nrw.de

8. Einsatz von Crashlytics

Crashlytics (https://try.crashlytics.com, Sitz in den USA) ist ein Werkzeug zur Versendung und Sammlung von Fehlerberichten aus Apps. Die Verwendung solcher Werkzeuge ist State-of-the-Art in der App-Technologie für die permanente Pflege und Qualitätssicherung von Apps, da sie für die Entwickler die einzige systematische Möglichkeit darstellt, technische Informationen zu Fehlern zu erhalten, die im dauerhaften Betrieb der Apps auftreten. Die gesammelten Informationen sind technischer Natur und richten sich ausschließlich an die Entwickler, um diesen Fehleranalysen zu erlauben. Ein Rückschluss auf einzelne Anwender ist dabei nicht möglich.

Crashlytics sammelt während des Betriebs der RVK Beihilfe-App im Hintergrund technische Informationen zum Programmablauf in der RVK Beihilfe-App. Diese Informationen werden als Textdateien im Speicherbereich der RVK Beihilfe-App (App-Container) auf dem Gerät abgelegt. Dabei ist sichergestellt, dass alte Informationen auch immer wieder gelöscht werden, so dass immer nur minimaler Speicherplatz belegt wird. Kommt es zu einem Absturz der RVK Beihilfe-App aufgrund eines Fehlers, so generiert Crashlytics auf der Basis dieser Textdateien beim nächsten Start der RVK Beihilfe-App einen Fehlerbericht. Beim nächsten Programmstart werden Sie gefragt, ob der Bericht versendet werden soll. Der Fehlerbericht wird nach Ihrer Freigabe über Crashlytics den Entwicklern zur Verfügung gestellt, die anhand dieser Informationen den Fehler analysieren können. Ein Fehlerbericht besteht aus einem „Stacktrace“ sowie einigen weiteren Informationen. Ein „Stacktrace“ beschreibt die Folge von Befehlsaufrufen im App-Code, anhand derer ein Entwickler erkennen kann, an welcher Stelle im App-Code der Fehler aufgetreten ist.

Ein Fehlerbericht enthält Informationen zu dem Gerät und seinen Rahmenbedingungen, z. B.:

  • Gerätehersteller und Gerätetyp,
  • belegter Speicher / freier Speicher (zum Zeitpunkt des Absturzes),
  • Version des Betriebssystems (OS / Operating System, d. h. iOS bei Apple bzw. Android bei Google).

Die Privacy Policy von Crashlytics stellt sicher, dass keine Informationen übertragen werden, die eine persönliche Identifizierung des/der App-Anwender*in ermöglichen. Sie kann unter https://try.crashlytics.com/terms/privacy-policy.pdf eingesehen und heruntergeladen werden.

9. Weitere Informationen zum Datenschutz bei den RVK

Fragen zum Datenschutz bzw. der Datensicherheit werden beantwortet von:

Herrn Dirk Erdmann
Beauftragter für Datenschutz, Informationsfreiheit der RVK
Mindener Str. 2, 50679 Köln
Tel. (0221) 8273-2995
E-Mail: datenschutz@rvk-koeln.de

Weitere Informationen zum Datenschutz und den damit verbundenen Rechten sind der folgenden Internetseite unter https://www.versorgungskassen.de/datenschutz.html zu entnehmen. Die Hinweise können auf Wunsch auch per Post übersandt werden.

https://www.apple.com/de/legal/privacy/data/de/app-store/

https://policies.google.com/privacy

Stand: 04/2026