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Mitglied werden

Mitglieder der Rheinischen Versorgungskassen sind:
Städte, Gemeinden, Kreise im Geschäftsgebiet der Rheinischen Versorgungskassen, der Landschaftsverband Rheinland, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Unternehmen und sonstige juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie kommunale Aufgaben wahrnehmen und ihren Sitz im Rheinland haben.

Das Verhältnis zwischen den Rheinischen Versorgungskassen und ihren Mitgliedern ist öffentlich-rechtlich bestimmt.

Auf entsprechenden Antrag wird eine bestehende Mitgliedschaft bei den Rheinischen Versorgungskassen um die Aufgabenkreise:

  • Personalabrechnung sowie -zahlung für Beamtinnen und Beamte und Tarifbeschäftigte,
  • KVR-Fonds,
  • Beihilfekasse,
  • Beamtenversorgung,
  • Zusatzversorgung

erweitert, anderenfalls in diesem Umfang neu begründet.

Sind Sie an der Begründung einer Mitgliedschaft oder an der Erweiterung um einen Produktbereich interessiert, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie gerne.