Antrag
Die Rente ist schriftlich zu beantragen.
Grundsätzlich wird die Rente aus der Freiwilligen Versicherung zusammen mit der Rente aus der Pflichtversicherung beantragt. Nutzen Sie hierzu bitte den entsprechenden Vordruck.
Eine besondere Rentenantragstellung für die Altersrente ist erforderlich, wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der Pflichtversicherung erhalten, diese Risikoabsicherung für die Freiwillige Versicherung von Ihnen aber vollständig oder zum Teil ausgeschlossen wurde. Ist die berechtigte Person verstorben, kann der Antrag nur nachgeholt werden, wenn bereits ein Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt wurde.
Das Recht den Antrag nachzuholen, steht nur den Hinterbliebenen zu.