Entgeltumwandlung
Zum Aufbau der Altersversorgung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Diesen Betrag wandelt Ihr Arbeitgeber in eine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung um. Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttoentgelt vermindert sich grundsätzlich um die Beiträge zu Ihrer Entgeltumwandlung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren weiteren Seiten und unserem Merkblatt zur Entgeltumwandlung.