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Reisekosten

Die Berechnung der Reisekosten erfolgt nach den jeweiligen Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW und den ergänzenden Vorschriften. Zur Deckung der Verwaltungskosten wird ein Verwaltungskostenbeitrag pro Abrechnungsfall erhoben. Unter einem Abrechnungsfall sind alle sachlich zusammenhängenden Dienst- bzw. Fortbildungsreisen zu verstehen.

Nach fachlicher Überprüfung und Verarbeitung durch die RVK erfolgt die Auszahlung der Reisekostenerstattung im Rahmen eines monatlich stattfindenden Reisekostenabrechnungslaufs. Die Reisekostennachweise und alle relevanten Zahlungsunterlagen werden dem Mitglied entsprechend zur Verfügung gestellt.