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Beitragsfreistellung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Beiträge weiter zu entrichten, können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen.

Dies hat weder Auswirkungen auf die bereits eingezahlten Beiträge und die bis dahin erworbenen Rentenansprüche, noch auf die bereits erhaltene oder noch zustehende Förderung.

Sie können zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung wieder aufnehmen.

Verfahren

Wenn die Beiträge durch Ihren Arbeitgeber überwiesen werden, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber per Vordruck mit, dass Sie den Vertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt beitragsfrei stellen möchten.

Den Zeitpunkt sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind. Ihr Arbeitgeber wird uns über die Beitragsfreistellung informieren.

Wenn Sie Ihre Beiträge selbst einzahlen, teilen Sie uns mit, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt Ihren Vertrag beitragsfrei stellen möchten und beenden bei Ihrer Bank den entsprechenden Dauerauftrag.

Verwenden Sie für die Mitteilung bitte folgenden Vordruck:

Den Antrag können Sie direkt online ausfüllen oder bei uns unter der Telefonnummer +49 221 8273-4004 anfordern.