Versorgungsausgleich
Im Falle der Scheidung einer Beamtin bzw. eines Beamten ist auch eine Regelung zum Versorgungsausgleich zu treffen. Hierfür benötigen die Familiengerichte Auskünfte über die im Laufe der Ehezeit erreichten Versorgungsanwartschaften oder Versorgungsansprüche. Ihre Personalstelle wird uns dann unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen beauftragen, die entsprechenden Berechnungen für die Gerichte zu fertigen.