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Finanzierung

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt sowohl auf dem Umlageweg als auch mitgliedsbezogen durch die einzelnen Dienstherren.

Das Finanzierungsverfahren ist zukunftsorientiert und unterstützt dabei die Mitglieder in ihren grundsätzlich Bestrebungen, den künftig steigenden Versorgungsleistungen durch Kapitalaufbau zu begegnen. Hinsichtlich des gebotenen Umfangs an individueller Vorsorge beraten und begleiten die Rheinischen Versorgungskassen ihre Mitglieder eingehend und stellen ihnen für den fondsgestützten Kapitalaufbau den Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) zur Verfügung.

Daneben stellen die RVK auch die jährlichen versicherungsmathematischen Berechnungen der Pensionsrückstellungen ihren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung.