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Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026

Bereich: Zusatzversorgung

Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse werden zum 1. Juli 2026 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.

Ebenfalls zum 1. Juli 2026 erfolgt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 vom 16. Juni 2026 eine Erhöhung der gesetzlichen Renten.

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