Pflichtversicherung
Die Betriebsrente ist eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersversorgung. Die daraus zustehende Altersrente wird durch eventuelle Ansprüche auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ergänzt. Sie wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder einer berufsständischen Versorgung geleistet und im Regelfall alleine durch den Arbeitgeber finanziert. Betriebsrenten stellen eine zusätzliche Altersversorgung für alle versicherungspflichtigen Beschäftigten der Mitglieder der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) sicher. Die versicherungspflichtigen Beschäftigten der Mitglieder haben einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente (Zusatzversorgung), der sich entweder unmittelbar aus dem Tarifvertrag oder aber aus einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergibt.
Es ist nicht möglich, die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung durch eigene Beitragszahlungen zu erhöhen. Sie können diese Altersversorgung jedoch bei uns durch eine Freiwillige Versicherung ergänzen, eventuell unter Berücksichtigung von staatlicher Förderung in Form der Entgeltumwandlung oder der Riesterförderung.
Eine Mitgliedschaft für Arbeitgeber ist sowohl im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I als auch im kapitalgedeckten und somit beitragsfinanzierten Abrechnungsverband II, die strikt getrennt verwaltet werden, möglich.