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Unsere Aufgaben

Wir übernehmen alle Aufgaben, die mit der Beihilfebearbeitung in Zusammenhang stehen.

Dies sind insbesondere

  • die Beratung der Beihilfeberechtigten und ihrer Angehörigen in allen Beihilfeangelegenheiten,
  • die Berechnung der Beihilfen und tägliche Auszahlung der Beihilfen,
  • die Unterrichtung über Änderungen im Beihilfenrecht,
  • die Gewährung von Abschlagszahlungen,
  • die vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer stationären oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahme, einer ambulanten Kur, einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung, von Implantatbehandlungen und von genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln,
  • die Prüfung von Heil- und Kostenplänen und Erstellung von Informationsschreiben zur Beihilfefähigkeit von kieferorthopädischen Behandlungen und Zahnersatzbehandlungen,
  • die Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen für spezielle Heilbehandlungen,
  • die Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes in Ausnahmefällen,
  • die Festsetzung von Rentenversicherungsbeiträgen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und Auszahlungen an den jeweiligen Rentenversicherungsträger,
  • die Festsetzung und Abführung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen an die Bundesagentur für Arbeit,
  • die Festsetzung und Auszahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung,
  • die vollständige Bearbeitung von Widersprüchen,
  • die prozessuale Vertretung bei entsprechender Bevollmächtigung,
  • das Ausstellen von Bescheinigungen über die Beihilfeberechtigung,
  • die Geltendmachung von Arzneimittelrabatten (AMNOG).