Unsere Aufgaben
Wir übernehmen alle Aufgaben, die mit der Beihilfebearbeitung in Zusammenhang stehen.
Dies sind insbesondere
- die Beratung der Beihilfeberechtigten und ihrer Angehörigen in allen Beihilfeangelegenheiten,
- die Berechnung der Beihilfen und tägliche Auszahlung der Beihilfen,
- die Unterrichtung über Änderungen im Beihilfenrecht,
- die Gewährung von Abschlagszahlungen,
- die vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer stationären oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahme, einer ambulanten Kur, einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung, von Implantatbehandlungen und von genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln,
- die Prüfung von Heil- und Kostenplänen und Erstellung von Informationsschreiben zur Beihilfefähigkeit von kieferorthopädischen Behandlungen und Zahnersatzbehandlungen,
- die Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen für spezielle Heilbehandlungen,
- die Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes in Ausnahmefällen,
- die Festsetzung von Rentenversicherungsbeiträgen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und Auszahlungen an den jeweiligen Rentenversicherungsträger,
- die Festsetzung und Abführung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen an die Bundesagentur für Arbeit,
- die Festsetzung und Auszahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung,
- die vollständige Bearbeitung von Widersprüchen,
- die prozessuale Vertretung bei entsprechender Bevollmächtigung,
- das Ausstellen von Bescheinigungen über die Beihilfeberechtigung,
- die Geltendmachung von Arzneimittelrabatten (AMNOG).