Beamtenversorgung
Die Rheinischen Versorgungskassen sind seit 1888 kompetenter Dienstleister und Ansprechpartner der kommunalen Familie im Rheinland in Sachen Beamtenversorgung. Unsere Mitglieder sind neben den Städten, Gemeinden, Kreisen, der StädteRegion Aachen, dem Landschaftsverband Rheinland und den kommunalen Spitzenverbänden auch sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die RVK übernehmen für ihre Mitglieder nach Maßgabe des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen VKZVKG und ihrer Satzung die Berechnung und Zahlung der beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen und weiterer Leistungen. Sie zahlen die Leistungen unmittelbar an die Berechtigten aus. Rechtsbeziehungen bestehen allerdings nur zwischen den RVK und den Mitgliedern. Ungeachtet der Rechtsbeziehungen können die Mitglieder die RVK mit der Pensionsfestsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) bzw. der entsprechenden landesgesetzlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beauftragen.