Einstellung der Gehalts- und Beitragszahlung
Wenn Ihr Arbeitgeber die Gehaltszahlung an Sie einstellt (z. B. bei Krankheit von mehr als 6 Wochen oder bei Elternzeit), erfolgt auch für Ihre Freiwillige Versicherung keine Beitragszahlung durch Ihren Arbeitgeber.
Sie können in diesem Fall Beiträge selbst einzahlen.
Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf.