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Grundsätze

Der Abschluss einer Freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten möglich, deren Arbeitgeber Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse ist.

Prinzip der Riesterförderung

Wenn Sie zum förderfähigen Personenkreis gehören, einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben und den Mindesteigenbeitrag zahlen, werden auf Antrag von der Zentralen Stelle für Altersvermögen die vollen Zulagen auf Ihren Altersvorsorgevertrag überwiesen.

Außer den staatlichen Zulagen können Sie auch noch eine steuerliche Förderung erhalten, indem Sie die Aufwendungen für diesen Vertrag (einschließlich der staatlichen Zulagen) im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend machen.

Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag, werden Zulagen und steuerliche Förderung anteilig gekürzt. Wenn Sie zum Beispiel statt des Mindesteigenbeitrags nur den halben Beitrag zahlen, werden auch die Zulagen halbiert und Sie erhalten entsprechend geringere Steuererstattungen.