Fragen und Antworten
Wie sich eine Beamtenversorgung zusammensetzt und welche Faktoren sie beeinflussen können zeigt der folgende Film:
Beamtenversorgung
- Wie erhalte ich eine Versorgungsauskunft?
- Hat die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) Auswirkungen auf die Beamtenversorgung?
- Muss die Verlegung des ständigen Wohnsitzes ins Ausland genehmigt werden?
- Wird jeden Monat eine neue Mitteilung erstellt?
- Erhalten Versorgungsberechtigte Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld?
- Was kann ich hinzuverdienen, ohne dass mein Ruhegehalt gekürzt wird? Was gilt als unschädlicher Hinzuverdienst?
- Beträgt das Witwen- bzw. Witwergeld 60 % oder 55 % des Ruhegehalts?
- Sind Versorgungsbezüge steuerpflichtig?
- Gibt es die gesetzliche Förderung einer zusätzlichen (privaten) Altersvorsorge auch für Beamtinnen und Beamte?
- Was ist bei einem Dienstunfall zu beachten?
Kranken- und Pflegeversicherung
- Muss ich von den Versorgungsbezügen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten?
- Muss ich den Rheinischen Versorgungskassen Angaben zu meiner Kranken- und Pflegeversicherung machen?
- In welchen Fällen werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von den Rheinischen Versorgungskassen einbehalten?
- Welcher Beitragssatz wird für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge angewandt?
- Welcher Beitragssatz wird für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge angewandt?
- Wird ein Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gewährt?
- Was passiert, wenn bereits Beiträge von der gesetzlichen Rente einbehalten werden?
- Wie wird sichergestellt, dass keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus einbehalten werden?