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Neuberechnung

Die Rente wird neu berechnet, wenn ein neuer Versicherungsfall eintritt, beispielsweise bei einer Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente und seit dem vorhergehenden Rentenbeginn weitere Beiträge geleistet worden sind.

Wird aus einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Alters, wird die bisher zur Hälfte gezahlte Rente voll gezahlt.

Wird aus einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wird die bisher gezahlte Rente zur Hälfte gezahlt.

Die Hinterbliebenenrente wird neu berechnet, wenn eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente in eine große Witwen- bzw. Witwerrente umgewandelt wird oder umgekehrt oder wenn eine Halbwaisenrente in eine Vollwaisenrente umgewandelt wird.

Die Hinterbliebenenrenten werden anteilig gekürzt, wenn sie zusammen höher sind als die Rente der verstorbenen Person. Erlischt der Anspruch auf eine gekürzte Rente, werden die verbleibenden Renten vom Beginn des Folgemonats an entsprechend erhöht.

Abhängig von Ihrem Tarif gelten abweichende Regelungen. Beachten Sie die für Ihren Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.