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Altersrente

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Altersrente, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung ein Anspruch auf Altersrente als Vollrente besteht und die Wartezeit erfüllt ist.

Folgende Altersrenten sind möglich:

  • Regelaltersrente (siehe Beispiel)
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (siehe Beispiel)
  • Altersrente für langjährig Versicherte (siehe Beispiel)
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit*
  • Altersrente für Frauen*

*nur noch für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1951 möglich

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen Alters besteht.

Rentenhöhe

Grundlage für die Rentenhöhe sind die sogenannten Versorgungspunkte. Für die Berechnung der Altersrente werden die Versorgungspunkte, die bis zum Beginn der Rente angesammelt wurden, mit dem festgelegten Messbetrag von 4 Euro multipliziert.

Kürzung der Rente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme

Für jeden Kalendermonat, den die Altersrente vor der Regelaltersrente beginnt, wird diese um 0,3 % - maximal um 10,8 % - gekürzt. Bei den Altersrenten für besonders langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen gelten abweichende Regelungen. Die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel auch für Renten der Rheinischen Zusatzversorgungskasse angewendet.

Abzüge, Nettorente

Die Renten aus der Zusatzversorgung sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Von den errechneten Bruttorenten sind also noch die Krankenkassenbeiträge (14,60 % und Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse) und Pflegeversicherungsbeiträge (2,35 % zuzüglich 0,25 % für kinderlose Versicherte) abzuziehen. Zudem sind Renten steuerpflichtig. Die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils hängt von der Versteuerung der Umlage während Ihrer Pflichtversicherung sowie bei der Ertragsanteilversteuerung vom Renteneintrittsalter ab.

Berechnung der Regelaltersrente (Beispiel)

Anzahl der Versorgungspunkte (VP) zum 67. Lebensjahr* 100 VP
multipliziert mit dem Messbetrag von 4 Euro 400,00 Euro

*Abweichende Altersgrenzen bis Geburtsjahr 1963

Berechnung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Beispiel)

Anzahl der Versorgungspunkte (VP) zum 65. Lebensjahr 90 VP
multipliziert mit dem Messbetrag von 4 Euro 360,00 Euro

Berechnung der Altersrente für langjährig Versicherte (Beispiel)

Anzahl der Versorgungspunkte (VP) zum 63. Lebensjahr 70 VP
multipliziert mit dem Messbetrag von 4 Euro 280,00 Euro

abzüglich Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme

48 Monate x 0,3 % = 14,4 % (gesetzliche Rentenversicherung), begrenzt auf 10,8 % (tarifvertragliche Regelung): - 30,24 Euro 249,76 Euro

Berechnung der Nettorente (Beispiel)

Regelaltersrente 400,00 Euro
Krankenversicherung (14,6 %) - 58,40 Euro
Zusatzbeitrag Krankenversicherung (1,2 %) - 4,80 Euro
Pflegeversicherung (3,05 %) - 12,20 Euro
Aufschlag für kinderlose Versicherte in der Pflegeversicherung (0,35 %) - 1,40 Euro
Rente vor Steuern 323,20 Euro