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Musterentgeltnachweis

Die von den Rheinischen Versorgungskassen erstellten Entgeltnachweise folgen einem Systemstandard, der prinzipiell von vielen Unternehmen verwendet wird. Dieser wird durch spezifische Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ergänzt (z. B. Daten zur Zusatzversorgung).

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen als Lesehilfe ein paar Erläuterungen zum Aufbau Ihres monatlichen Entgeltnachweises geben. Allerdings enthält jede Abrechnung individuelle, auf die jeweilige Arbeits- und Lebenssituation bezogene Besonderheiten. Daher kann eine allgemeine Information niemals alle Einzelfragen beantworten.

Für spezielle Fragen zu Ihrer Entgeltabrechnung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres örtlichen Personalbüros sowie des Geschäftsbereichs Personalentgelte zur Verfügung.

Bitte kontrollieren Sie Ihre Abrechnung jeden Monat, da Ihnen ggf. rückwirkende Ansprüche verloren gehen. Teilen Sie Veränderungen rechtzeitig mit, da die Abrechnung für einen Monat immer zum Ende des laufenden Monats erfolgt. Sollten Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen, werden diese ggf. erst rückwirkend beachtet.