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Beitragsänderung

Sie können grundsätzlich jederzeit die Höhe Ihres Beitrags im Rahmen der Vorgaben (Mindestbeitrag/Höchstbeiträge) verändern.

Wenn Sie den optimalen Beitrag zum Erhalt Ihrer vollen Zulagen zahlen möchten, sollten Sie in jedem Jahr die Höhe Ihres Beitrags überprüfen und entsprechend anpassen.

Selbstverständlich können Sie Ihren Vertrag auch jederzeit beitragsfrei stellen.

Durch eine Änderung des Beitrags sowie die Beitragsfreistellung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Verfahren

Wenn die Beiträge durch Ihren Arbeitgeber überwiesen werden, teilen Sie diesem per Vordruck mit, dass Sie den Beitrag ab einem bestimmten Zeitpunkt ändern möchten.

Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind. Ihr Arbeitgeber wird die RZVK über die Beitragsänderung informieren.

Wenn Sie Ihre Beiträge selbst einzahlen, teilen Sie der RZVK per Vordruck mit, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt Ihren Beitrag ändern möchten und ändern bei Ihrer Bank den entsprechenden Dauerauftrag.

Verwenden Sie für die Mitteilung bitte folgenden Vordruck:

Den Antrag können Sie direkt online ausfüllen oder bei uns unter der Telefonnummer +49 221 8273-4004 anfordern.