Einstellung der Gehalts- und Beitragszahlung
Wenn Ihr Arbeitgeber die Gehaltszahlung an Sie einstellt (z. B. bei Krankheit von mehr als sechs Wochen oder bei Elternzeit), erfolgt auch für Ihre Freiwillige Versicherung keine Beitragszahlung durch Ihren Arbeitgeber.
Möglicherweise ist es für Sie dann sinnvoll, den Förderweg zu wechseln.
Wir beraten Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.