Wiederaufnahme der Versicherung
Hatten Sie für einen Vertrag die beitragsfreie Versicherung beantragt, können Sie die Zahlung wieder aufnehmen, sofern Sie
- weiterhin bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der der RZVK angeschlossen ist oder
- Sie andernfalls die Fortsetzung Ihrer freiwilligen Versicherung beantragt haben.
In diesem Fall gelten die bisherigen Vertragsbedingungen.
Erhalten Sie Entgelt von einem Arbeitgeber, der Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse ist, wird der Beitrag dann vom Arbeitgeber einbehalten und an uns überwiesen.
Verfahren
Wenn die Beiträge durch Ihren Arbeitgeber überwiesen werden, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber per Vordruck mit, dass Sie den Vertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder bedienen möchten.
Den Zeitpunkt sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind. Ihr Arbeitgeber wird uns über die Wiederaufnahme der Beitragszahlungen informieren.
Wenn Sie Ihre Beiträge selbst einzahlen, teilen Sie uns per Vordruck mit, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt Ihren Vertrag wieder bedienen möchten und richten bei Ihrer Bank den entsprechenden Dauerauftrag ein.
Verwenden Sie für die Mitteilung bitte folgenden Vordruck:
Den Antrag können Sie direkt online ausfüllen oder bei uns unter der Telefonnummer +49 221 8273-4004 anfordern.