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Abschlag

Antrag auf Abschlagszahlung (Beihilfe)

Mit dem Absenden dieses Formulars können Sie eine Abschlagszahlung beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie von den Rheinischen Versorgungskassen eine Zwischennachricht zu Ihrem Beihilfeantrag erhalten haben.
Die Zwischennachrichten versenden wir, wenn die abschließende Bearbeitung eines Beihilfeantrags nicht innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Eingang bei uns erfolgen konnte und die Antragssumme mindestens 200 Euro beträgt. In der Zwischennachricht finden Sie die Vorgangsnummer. Bitte geben Sie diese im Formular ein.

Telefonische Anforderung des Abschlags

Für die Anforderung des Abschlags steht Ihnen Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 15:00 Uhr die Durchwahl +49 221 8273-4488 zur Verfügung. Für fachliche Fragen steht Ihnen wie bisher unser Kundenservice zur Verfügung.

Vorbehalt

Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der späteren Festsetzung der Beihilfe. Sollte sich hierbei eine Überzahlung durch die Abschlagsgewährung ergeben, so wird diese mit dem Festsetzungsbescheid zurückgefordert.

Persönliche Angaben

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Hinweis: Für die Bestimmung der Abschlagshöhe beachten Sie bitte die ggf. zunächst einzubehaltende Kostendämpfungspauschale.

Bitte achten Sie weiterhin bei der Abschlagshöhe auf die unterschiedlichen Bemessungssätze (z. B. für aktive beihilfeberechtigte Personen ohne Kinder = 50 %, für berücksichtigungsfähige Kinder = 80 %).

Kenntnis der Hinweise*