Abschlag
Antrag auf Abschlagszahlung (Beihilfe)
Mit dem Absenden dieses Formulars können Sie eine Abschlagszahlung beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie von den Rheinischen Versorgungskassen eine Zwischennachricht zu Ihrem Beihilfeantrag erhalten haben.
Die Zwischennachrichten versenden wir, wenn die abschließende Bearbeitung eines Beihilfeantrags nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang bei uns erfolgen konnte und die Antragssumme mindestens 200 Euro beträgt. In der Zwischennachricht finden Sie die Vorgangsnummer. Bitte geben Sie diese im Formular ein.
Vorbehalt
Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der späteren Festsetzung der Beihilfe. Sollte sich hierbei eine Überzahlung durch die Abschlagsgewährung ergeben, so wird diese mit dem Festsetzungsbescheid zurückgefordert.