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Besteuerung

Betriebsrenten sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig.

Abhängig davon, ob die Umlagen und Beiträge steuerpflichtig oder steuerfrei waren oder ob steuerliche Förderungen in Anspruch genommen wurden, sind die Renten zu versteuern.

Zu diesem Thema haben wir ein Merkblatt für Sie erstellt: